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Ein Beitrag von allington

15.10.24

Schulessen und BuT: Herausforderungen bei der Abrechnung

Das Bildung- und Teilhabe-Paket (BuT) ist ein wichtiger Baustein der sozialen Unterstützung für bedürftige Familien in Deutschland. Es stellt sicher, dass auch Kinder aus einkommensschwachen Haushalten Zugang zu Bildungs- und Freizeitangeboten erhalten und am gemeinschaftlichen Schulessen teilnehmen können.

Das Bildung- und Teilhabe-Paket (BuT) ist ein wichtiger Baustein der sozialen Unterstützung für bedürftige Familien in Deutschland. Es stellt sicher, dass auch Kinder aus einkommensschwachen Haushalten Zugang zu Bildungs- und Freizeitangeboten erhalten und am gemeinschaftlichen Schulessen teilnehmen können. Für Schulträger, die oft als Schnittstelle zwischen Familien, Schulen und den für die Fördermittel zuständigen Behörden agieren, ergeben sich in der Praxis allerdings diverse Herausforderungen bei der Abrechnung von Schulessen im Zusammenhang mit dem BuT-Paket. In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die größten Stolpersteine und geben Anregungen, wie Schulträger die Prozesse effizienter gestalten können.

Unterschiedliche Zuständigkeiten und bürokratischer Aufwand

Die Mittel aus dem Bildung- und Teilhabe-Paket wird über die Sozialleistungsträger wie Jobcenter oder Sozialämter bereitgestellt, während die Abrechnung und Verwaltung von Schulessen oft über die Schulträger oder die von ihnen beauftragten Caterer erfolgt. Diese geteilte Zuständigkeit bringt eine Reihe von Herausforderungen mit sich.

  • Verwaltung der Förderanträge: Eltern müssen für ihre Kinder Anträge auf Unterstützung aus dem BuT-Paket stellen. Schulträger müssen sicherstellen, dass diese Anträge korrekt und rechtzeitig gestellt und genehmigt werden, damit eine Kostenübernahme erfolgen kann. Verzögerungen in der Antragsbearbeitung führen dazu, dass Familien die Kosten für das Schulessen zunächst selbst tragen müssen.
  • Abstimmung zwischen verschiedenen Behörden: Die Abstimmung zwischen den Schul- und den Sozialleistungsträgern ist oft nicht optimal. Für Schulträger fehlt eine zentrale Anlaufstelle zur Klärung der Förderberechtigung und Abrechnung der Leistung. 
  • Individuelle Fallbearbeitung: Jeder Antrag auf Förderung des Schulessens muss individuell geprüft und bearbeitet werden. Bei unvollständigen oder fehlerhaften Anträgen kommt es zu Nachfragen, die den Bearbeitungsprozess weiter verzögern und zusätzlichen Aufwand für die Schulträger bedeuten.

Digitale und organisatorische Defizite

Obwohl immer mehr Verwaltungsprozesse mittlerweile digitalisiert wurden, läuft die Abrechnung von Schulessen im Zusammenhang mit Mitteln aus dem BuT-Paket in vielen Kommunen nach wie vor stark papierbasiert. Eltern müssen Anträge und Bescheinigungen schriftlich einreichen, die dann händisch verarbeitet werden. Dies verlangsamt den Prozess erheblich und bindet Arbeitskraft.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Beteiligten unterschiedliche Softwarelösungen zur Abrechnung verwenden, die nicht unbedingt kompatibel sind. Das bedeutet, dass Daten, die von den Sozialleistungsträgern geliefert werden, manuell in die Systeme der Schulträger eingegeben werden müssen. Das kostet nicht nur Zeit, sondern erhöht auch die Fehlerwahrscheinlichkeit.

Komplexe Abrechnungsprozesse und uneinheitliche Regelungen

Durch die Vielzahl an beteiligten Akteuren und die individuellen Voraussetzungen der Förderberechtigten, ist die Abrechnung von Schulessen mit Mitteln aus dem Bildung und Teilhabe-Paket sehr komplex. 

Jede Schülerin und jeder Schüler hat unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen, abhängig von der sozialen und finanziellen Situation der Familie. Zudem wird zwar ein Großteil der Kosten übernommen, Eltern müssen aber einen Eigenanteil tragen. Manche Schulträger übernehmen diesen Anteil, andere nicht. 

Wenn Schülerinnen und Schüler aufgrund von Krankheit oder aus anderen Gründen nicht am Schulessen teilnehmen, muss die Abrechnung angepasst werden. Dies erfordert eine genaue Dokumentation der Anwesenheit und erhöht die Komplexität des Prozesses weiter. 

Eine weitere Hürde bei der Abrechnung von Schulessen in Verbindung mit dem BuT-Paket ist die fehlende Standardisierung. Die verschiedenen Bundesländer, Kommunen und sogar einzelne Schulen haben oft unterschiedliche Regelungen und Verfahren bezüglich der Abrechnung. Zudem gibt es in einigen Regionen weitere Förderprogramme, die den Abrechnungsprozess noch komplexer gestalten.

Ein großes Spezialwissen und genaue Kenntnis der jeweils gültigen Regeln sind für die Abrechnung absolut notwendig.

Lösungsansätze für Schulträger

Um die Herausforderungen im Zusammenhang mit BuT zu bewältigen, gibt es einige Ansätze, die Schulträger und Behörden verfolgen sollten:

  1. Vereinfachung der Antragstellung
    Eine vereinfachte Antragstellung, zum Beispiel durch Online-Formulare und automatische Prüfsysteme, könnte den Aufwand für Eltern und Behörden reduzieren und die Bearbeitungszeiten verkürzen.
  2. Digitalisierung der Prozesse
    Eine durchgehende Digitalisierung der Antrags- und Abrechnungsprozesse kann den Aufwand deutlich verringern und die Fehlerquote senken.
  3. Bessere Information der Beteiligten
    Sowohl Eltern als auch Mitarbeiter der Schulen und Schulträger sollten besser über die Abläufe und Voraussetzungen des BuT-Pakets informiert werden, um einen reibungsloseren Prozess zu gewährleisten.
  4. Standardisierung und Vereinheitlichung
    Bundesweit einheitliche Standards und Regelungen für die Abrechnung des Schulessens im Rahmen des BuT-Pakets könnten viele der derzeitigen Probleme beseitigen. Dies gilt sowohl für die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch für technische Lösungen wie die Software zur Abrechnung.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Abrechnung von Schulessen in Verbindung mit dem Bildung und Teilhabe-Paket für Schulträger eine komplexe Herausforderung darstellt, die durch bürokratische Hürden und fehlende Standardisierung erschwert wird. Doch durch Digitalisierung, verbesserte Kommunikation und eine Vereinheitlichung der Vorgaben können Schulträger den Aufwand reduzieren und sicherstellen, dass alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von der finanziellen Lage ihrer Familien Zugang zu einer gesunden Schulverpflegung haben.

Sie haben nicht ausreichend Mitarbeiter, um die Abrechnung der Mittagsverpflegung selbst durchzuführen oder es fehlt an speziellem Wissen zu Förderprogrammen? Wir informieren Sie gerne über die Vorteile des Managed Service von ParentPay, mit dem wir Ihnen die Arbeit abnehmen. Sprechen Sie uns an.

Bild: dusanpetkovic1 – stock.adobe.com

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